• Verträge und Streitbeilegung

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Durch ihr aktives Engagement an der Seite von Unternehmen und Akteure des Wirtschaftssektors unterstützt die Kanzlei Letztere durch die Abfassung und Verhandlung ihrer Verträge bei der Organisation und Begründung von abgesicherten Vertragsbeziehungen mit ihren Partnern, die den Erfordernissen und Vorgaben ihrer inländischen und internationalen Tätigkeit Rechnung tragen.

Da Unternehmen auch mit einer Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch ihre Partner, mit Problemen aufgrund des Abbruchs vertraglicher Gespräche oder Verhandlungen konfrontiert sehen, engagiert sich die Kanzlei an ihrer Seite jede Art zielgerichteter und verfahrenstechnischer Strategie zu entwickeln, die der Wahrung ihrer Interessen dienen könnte.

Ob es sich um Industrie-Lieferverträge, Know-how-Übertragungsverträge, Verträge über schlüsselfertige Installationen, Kauf-, Dienstleistungs-, Untervergabe-, Produktvertriebsverträge oder unlauteren Wettbewerb handelt, die Kanzlei vertritt Industriegruppen, Dienstleister und Bauunternehmen sowie KMUs.
Aber über aus der Nichterfüllung eines Vertrags entstandene Streitigkeiten , hinaus befasst sich die Kanzlei auch mit der Bearbeitung von Streitfällen in ihren spezifischen Tätigkeitsbereichen wenn die Haftung der Unternehmen und ihrer Versicherer im Rahmen der allgemeinen und speziellen Haftungsregelungen hinsichtlich Industrierisiken, Produkthaftung, Bautätigkeit, Versicherung, internationales Handels- und Wirtschaftsrecht in Anspruch genommen wird.
Die Kanzlei stellt ihren Klienten ihr ganzes Sachverständigenwissen zur Verfügung und wird sie auch bei der Vermeidung und Lösung von Streitigkeiten unter Wahrung ihrer Interessen durch Schlichtung, Mediation und Verhandlung unterstützen.